Ferienhof Busch
Clemens Busch
Torstr. 4
97253 Gaukönigshofen
Telefon: 09337-9899233
E-Mail: info@ferienhof-busch.de
Umsatzsteuer-Identifikations Nummer:
257/191/01375
Gerichtsstand: Gaukönigshofen
EU-Verbraucherschlichtungsstelle
Verbraucher weisen wir außerdem auf die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung hin:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Bilder
Katrin Heyer katrinheyer.de
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Urheberrecht
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AGBs
1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschreiben die Regeln für die Vermietung der Ferienwohnungen der Familie Busch Die Anfahrt ist dem Mieter überlassen.
Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittgebühren beträgt in der Regel: Bis 31 Tage vor Reiseantritt: 20 %, Vom 30. Tag bis zum 21. Tag vor Reiseantritt: 40 %, Vom 20. Tag bis zum 10. Tag vor Reiseantritt: 60 %, Vom 9. Tag bis 1 Tag vor Reiseantritt: 80 %, Am Tag der Anreise 100%. Eine Reiserücktrittversicherung wird empfohlen!
2. Preise
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im Internet unter www.ferienhof-busch.de veröffentlichten Preisangaben. Alle Preisangaben sind Komplettpreise und beinhalten neben der Nutzung der Räumlichkeiten auch die Nutzung der Bettwäsche sowie alle Nebenkosten.
Alle unsere Festpreise basieren auf der Anzahl von max. 4 Gästen je Wohnung. Für weitere Gäste ist der zusätzliche angegebene Preis zuzahlen. Nicht benötigte Zimmer bleiben verschlossen.
Der Ferienhof Busch ist nicht verantwortlich bei technischen Störungen und es besteht kein Recht auf Erstattung bei Fehlfunktionen. Bei der Internetnutzung ist der Mieter ausdrücklich damit einverstanden, dass er für alle Schäden, die durch missbräuchliches Verhalten im Internet durch Ihn oder seine Gäste verursacht werden die volle Haftung übernimmt sobald er die Überlassung der Internetverbindung antritt.
Haustiere sind nicht zugelassen.
Verbindliche Preiszusagen erfolgen immer schriftlich, im Allgemeinen per E-Mail.
3. Buchung
Nach Bestätigung des Angebots sendet der Ferienhof Busch dem Mieter eine E-Mail mit der Buchungsbestätigung/Rechnung zu.. Der Mieter verpflichtet sich wenn nichts anderes vereinbart den vollen Rechnungsbetrag innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Rechnung zu leisten. Nach Zahlungseingang in voller Höhe ist die Wohnung verbindlich gebucht. Bis zum Zahlungseingang bleibt der Zeitraum auch für andere Gäste buchbar.
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass zwei Buchungen für den gleichen Termin eingehen, entscheidet das Datum des Zahlungseinganges. Die Partei mit dem ersten Zahlungseingang erhält die Buchungsbestätigung. Ein Anspruch kann von einer mündlich gegebenen Vorabbestätigung nicht abgeleitet werden.
Da durch die Buchung die gewünschten Räumlichkeiten verbindlich reserviert werden, ist es nicht möglich Nachlässe bei einer nachträglichen Reduzierung der Personen- oder Zimmeranzahl zu geben.
Wenn bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 5 Tage) eine Banküberweisung zeitlich nicht mehr möglich ist, akzeptieren wir Barzahlung. Entscheidend ist der Zahlungseingang auf unserem Konto. Bitte beachten Sie, dass eine Überweisung unter Umstände bis zu 5 Tagen dauern kann. Bei einer Überschneidung werden Überzahlungen erstattet.
4. Personenzahl / Überlassung an Dritte / Haustiere
Der Ferienhof darf nur mit der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenzahl belegt werden. Kinder werden immer als eine ganze Person gerechnet.
Haustiere sind nicht gestattet. Sollte der Vermieter feststellen, dass mehr Personen als gebucht die Räumlichkeiten nutzen, oder Haustiere mitbebracht wurden, kann der Vermieter die gesamte Gruppe ohne Vorankündigung des Hauses verweisen. Für diesen schweren Fall des Vertragsbruches werden keinerlei Mietzahlungen erstattet. Um solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden sind Gäste , Besucher vorher anzumelden.
Der Vermieter hat das Recht jederzeit sich über den ordnungsgemäßen Gebrauch der Räumlichkeiten Vorort zu informieren.
Der Mieter ist nicht berechtigt, das Haus ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des Vermieters an Dritte zu überlassen.
5. Besondere Pflichten des Mieters
Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht gestattet. Der Mieter verpflichtet sich, zugleich für seine Mietreisenden, das Objekt pfleglich zu behandeln und dem Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden. Der Mieter verpflichtet sich weiter, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, eine Beanstandung unverzüglich dem Vermieter der Ferienwohnung zur Kenntnis zu bringen und ihn aufzufordern, eventuelle Mängel zu beseitigen. Unterlässt es der Mieter schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.
6. Rücktritt durch den Kunden
Tritt der Mieter vor dem Einzug in das Ferienhaus vom Mietvertrag zurück, so muss dies schriftlich gegenüber dem Vermieter erfolgen. Maßgebend ist das Datum des Posteinganges. In dem Fall muss der Mieter eine angemessene Entschädigung leisten oder einen Ersatzmieter stellen. Der Vermieter hat jedoch das Recht, einen Ersatzmieter abzulehnen. Der Ersatzmieter muss sich verpflichten. In die Rechten und Pflichten des Mietvertrages einzutreten.
Es entstehen folgende Entschädigungen / Kompensationsleistungen (vom Gesamtpreis):
Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittgebühren beträgt in der Regel: Bis 31 Tage vor Reiseantritt: 20 %, Vom 30. Tag bis zum 21. Tag vor Reiseantritt: 40 %, Vom 20. Tag bis zum 10. Tag vor Reiseantritt: 60 %, Vom 9. Tag bis 1 Tag vor Reiseantritt: 80 %, Am Tag der Anreise 100%.
Die Entschädigungsleistungen werden mit der geleisteten Zahlung verrechnet soweit dies möglich ist. Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung für den Krankheits- und Unglücksfall wird empfohlen.
7. Rücktritt / Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen:
a.) Ohne Einhaltung einer Frist und ohne Erstattung des Mietpreises, wenn der Mieter sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Hierzu gehören insbesondere:
- nicht angemeldete Personen oder/und Kinder
- nicht angemeldete Haustiere
- Sittenwidriges Verhalten jeder Art
- Vandalismus – mutwillige Zerstörung und/oder Beschädigung des Hauses, der Ausstattung oder Gartenanlage
) Wenn der Vermieter der Ferienwohnung tatsächlich und rechtlich nicht in der Lage ist, die Wohnung zur Verfügung zu stellen und dieses für den Vermieter nicht vorhersehbar war. Beim Rücktritt durch den Vermieter wird dem Mieter die Zahlung in voller Höhe erstattet. Weitere Ansprüche jeder Art, insbesondere Entschädigungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
8. Reinigung
• Das Haus bzw. die Zimmer werden in einem vollständig gereinigtem Zustand beim CheckIn übergeben.
• Der Ferienhof Busch führt nach dem CheckOut eine Endreinigung durch.
Die Endreinigung beinhaltet: Zimmer, Betten, Bettwäsche, Badezimmer, Gruppenraum und Flure.
• Die Terrasse(n), Grill(s) und Küche(n) besonders Kühlschränke, Töpfe, Gläser, Porzellan und Backöfen, etc. werden vom Mieter bitte wieder sauber übergeben. Es ist ausdrücklich untersagt die Grills zum Verbrennung von Holz (als Lagerfeuer) zu verwenden, da dies neben aktiver Brandgefahr auch die Grills nachhaltig zerstören. Jede Art von Lagerfeuer oder Feuerstellen sind generell überall strickt untersagt.
• Unser Haus ist ein Nichtraucherhaus. In allen Gästezimmern einschließlich Innenhof, Flure und Gruppenräume darf nicht geraucht werden. Wird dennoch in den Zimmer geraucht wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 60€ pro Zimmer und Flur erhoben.
9. Nebenkosten für Wasser, Strom und Heizung
• In allen unseren Preisangaben ist eine ausreichende Grundversorgung mit Wasser, Strom und Heizung inklusive.
• Das Haus ist mit einer umweltfreundlichen Wärmepumpen Heizung ausgestattet.
Alle Schlafzimmer und Bäde verfügen zudem über automatische Heizungsregler. An dem Stellrad kann die gewünschte Temperatur durch drehen eingestellt werden. Allgemeine Räume wie Küche Essen Wohnen sind fest eingestellt und können nicht gesondert geregelt werden.
• Bei der Verwendung von Elektrogeräte sind die gängigen Normen zu beachten. Pro Steckdose beträgt die maximale Anschlussleistung 2 KW. Sollten Kurzschlüsse oder Überlastungen zu Ausfall eines oder mehrere Stromkreise führen, muss zur Wiederherstellung Personal extra anreisen. Die Kosten hierfür können gesondert berechnet werden. Der Gast hat kein Recht auf Minderung, wenn ein durch Ihn verursachten Elektroausfall während seines Aufenthaltes nicht behoben werden kann.
10. Schlüsselübergabe (CHECK-IN / CHECK-OUT)
• Beim CHECK-IN werden Ihnen Ihre Zimmer bzw. das Haus gereinigt inklusive Bettwäsche und Handtücher übergeben.
• Die Ein – bzw. Auscheckzeiten sind soweit nicht anders vereinbart wie folgt:
• CHECK-IN ab 15:00 Uhr
• CHECK-OUT bis 11:00 Uhr
• Sofern nicht anders vereinbart, findet der CHECK-IN in der Zeit von 15:00 bis 17:30 Uhr statt. Wir empfehlen uns eine Stunde vor Anreise zu informieren, damit keine unnötigen Wartezeiten entstehen.
• Ein früher CHECK-IN ist nur nach Absprache möglich, da im Allgemeinen ein Reinigungsfenster von 4 Stunden benötigt wird.
• Sollte eine andere Person aus Ihrer Gruppe den CHECK-IN durchführen wollen, so ist dies nur mit einer schriftlichen Bestätigung (E-Mail) möglich.
• Beim CHECK-OUT erfolgt eine Überprüfung der Zimmer/Haus insbesondere Schlüssel, Ausstattung sowie die Sauberkeit der Küchen, etc.
• Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer. Es darf nicht geraucht werden. Bei einer Zuwiderhandlung werden Kosten zur Reinigung oder Wiederherstellung berechnet.
• Ein späterer CHECK-OUT ist nach Absprache möglich. Eine schriftliche Bestätigung ist zwingend notwendig.
• Der CHECK-OUT kann erst durchgeführt werden, wenn das Haus von der Gruppe vollständig geräumt wurde. Dies bedeutet, dass alle Gäste das Haus mit Ihrem gesamten Eigentum verlassen haben müssen. Es wird dann eine Begehung aller Räumlichkeiten durchgeführt. Bitte beachten Sie dass dieser Vorgang um die 30 min dauert. Für diesen Zeitraum muss der Vertragspartner entsprechende Wartezeit mitbringen.
• Mängelanzeige während und nach dem CHECK-OUT:
Alle Arten von Mängeln, wie Nachreinigungsbedarf (besonders von Küchen, Grill etc.), Beschädigungen, umgeräumtes Mobiliar und Geschirr etc. werden beim CHECK-OUT angezeigt sofern diese sofort erkannt werden.Es kann jedoch vorkommen, dass erst bei der nachfolgenden Reinigung der Zimmer Mängel erkannt werden.Der Ferienhof Busch behält sich daher das Recht vor, Mängelanzeigen bis 30 Tage nach Abreise geltend zu machen. In jedem Fall werden alle Mängel ausführlich dokumentiert.
• Pauschalen zur Mängelbehebung
: Verlust von Zimmer- oder Haustürschlüssel: 200€ (Schließanlage) Nachreinigungsaufwand: 30€ pro Stunde
11. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragspartner den Vertrag kündigen. Wird gekündigt, dann kann der Vermieter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Aufenthalts noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
12. Haftung, Haftungsbeschränkung
Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung beschränkt sich in jedem Fall gleich aus welchem Grund, für Sach-, Vermögens- und Personenschäden auf die Höhe der gezahlten Miete. Der Mieter ist verantwortlich für sein Eigentum. Wir weisen darauf hin, dass sowohl während seines Aufenthaltes als auch nach Abreise, der Ferienhof Busch keine Haftung für sein Eigentum übernimmt; d.h. werden Gegenstände des Mieters liegengelassen oder gehen während des Aufenthaltes verloren, so übernimmt der Ferienhof Busch keine Haftung. Bitte stellen Sie auch sicher, dass auch keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt bleiben und vor Abreise jegliches Eigentum aus dem Haus und von dem Grundstück entfernt werden.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Kinder immer unter Aufsicht der Eltern gestellt werden müssen. Dies gilt insbesondere zur Nutzung des Treppenhauses und der Gartenanlage. Bei Schäden am Mietobjekt die durch den Mieter entstehen, steht dem Vermieter Schadenersatzanspruch zu. Bitte schließen Sie eine private Haftpflichtversicherung ab. Haftbar für entstandene Schäden ist grundsätzlich der im Mietvertrag zu unterzeichnende Mieter.
Der Vermieter und seine Mitarbeiter haben das Recht auch unangekündigt zu jeder Zeit sich über den Zustand und die ordnungsgemäße Nutzung des Objektes zu informieren. Dies beinhaltet ausdrücklich auch das Betreten aller Räumlichkeiten.
13.Parken
Der Ferienhof verfügt über 4 Gästeparkplätze, Vor dem Haus können weitere 4 PKWs in Fahrtrichtung geparkt werden. Die Ortsmitte verfügt über einen großen Dorfplatz, der ebenfalls zum Abstellen von PKW’s genutzt werden kann.
Wichtig – Das angrenzende Grundstück gehört nicht zum Ferienhaus. Das Betreten des Grundstückes ist ausdrücklich untersagt. Eltern haften für Ihre Kinder. Bitte parken Sie auch nicht auf anderen Grundstücken oder vor Einfahrten.
14.Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt.